Kinder-
Tagespflege
Möglichkeiten der privaten Kinderbetreuung

Die Landschaft der Kinderbetreuung ist sehr bunt und vielfältig. Als Orientierungshilfe sind die verschiedenen Möglichkeiten der Betreuung durch einen Babysitter, eine/n Au-Pair-Betreuer/in, eine Kinderfrau und durch eine Tagesmutter / einen Tagesvater kurz dargestellt.

  • Babysitter:

    Diese Form der Kinderbetreuung ist für alle Eltern kleiner Kinder sinnvoll, die wieder mal am Abend ausgehen möchten oder gelegentlich untertags etwas Zeit für sich brauchen. Die Anforderungen an einen Babysitter können sehr unterschiedlich sein.
    Die Betreuungszeiten, die Aufgaben und die Bezahlung werden in Absprache geregelt. In vielen Städten gibt es mittlerweile Babysittervermittlungsdienste, z.B. beim Kinderschutzbund, die ihre Babysitter in mehrstündigen Kursen selbst ausbildet und anschließend vermittelt. Dort sind auch Babysitter-Check-Listen erhältlich, die sowohl den Eltern als auch den Babysittern als Leitfaden dienen können.

  • Au-Pair-Betreuer/in:

    Hierbei handelt es sich um die Anstellung eines jungen Menschen, der sechs Monate oder auch länger für einige Stunden am Tag in einer Familie die Betreuung des Kindes /der Kinder sowie leichte Hausarbeiten übernimmt. Au-Pair-Betreuer/innen werden in der Regel über eine Agentur vermittelt, deren Adressen über den Bundesverband der Au-Pair-Vermittler zu bekommen ist (Au-pair Society e.V., Erlenweg 4, D-55881 Euskirchen, Tel.:02255-959804, e-mail: office@au-pair-society.org).
    Au-Pair-Betreuer /innen, die aus den unterschiedlichsten Ländern kommen, nutzen einen Aufenthalt in der Gastfamilie, um hier Land und Leute sowie die Sprache kennen zu lernen. Sie benötigen für diese Tätigkeit eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
    Die Gastfamilie, die eine/n Au-Pair-Betreuer/in für ihre Familie haben möchte, verpflichtet sich, ihm/ihr ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen, ihn/sie frei zu verköstigen, ihm/ihr Familienanschluss zu bieten - weiterhin den Besuch eines Sprachkurses zu ermöglichen sowie ihn/sie zu versichern und ein monatliches Taschengeld zu zahlen.
    Vor der Entscheidung, eine/n Au-Pair-Betreuer/in anzustellen, ist es sinnvoll, sich über die Regelungen im Einzelnen bei einer der zahlreichen Vermittlungsstellen umfassend zu informieren.

  • Kinderfrau:

    Die Kinderfrau arbeitet als Angestellte oder geringfügig Beschäftigte im Haushalt der Eltern. In der Regel suchen Eltern eine Kinderfrau, wenn sie einen Säugling oder mehrere kleinere Kinder zu betreuen haben.
    Ihre Aufgaben sind neben der Förderung, Erziehung, Pflege und Beaufsichtigung der Kinder auch häusliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes stehen. Alle anderen Tätigkeiten müssen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abgesprochen und vertraglich geregelt werden.
    Im Unterschied z.B. zur selbstständigen Tagesmutter ist der Arbeitgeber (die Eltern) weisungsberechtigt gegenüber der Kinderfrau.
    Bei der Anstellung einer Kinderfrau handelt es sich um ein abhängiges Arbeitsverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten, zu dessen Beginn die Kinderfrau den Eltern alle erforderlichen Arbeitspapiere aushändigt. Es bestehen vielfältige arbeitsrechtliche Vorschriften wie z. B die Meldung bei der Sozialversicherung, die zu beachten sind.
    Weiterhin muss die Kinderfrau bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden - die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.
    Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, in dem alle Rechte und Pflichten von Kinderfrau und Eltern festgehalten sind.

  • Tagesmutter/-vater:

    Unter Tagespflege versteht man die stundenweise oder ganztägige Betreuung eines Kindes durch eine Privatperson. Sie findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegefamilie statt.
    Ihr Vorteil liegt in der großen Flexibilität: es gibt keine festen öffnungszeiten (wie z.B. in den Kindergärten), die Betreuung kann individuell mit den Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden. Ebenso bietet sich diese Lösung an, wenn es nicht genügend Betreuungseinrichtungen am Wohnort gibt.
    Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Tagespflege als Alternative zu Tageseinrichtungen, besonders für kleinere Kinder anerkannt. Zu den Kosten kann unter bestimmten Bedingungen vom Jugendamt ein Zuschuss gewährt werden, wenn festgestellt wurde, dass die Tagespflegeperson geeignet und die Betreuung für das Kind notwendig ist.

Übersicht:


Babysitter

Au-Pair-Betreuer/in

Kinderfrau

Tagesmutter/-vater